Was passiert mit dem JobRad® nach Leasing­ende?

36 Monate sind bald vorbei und das Leasingende für Ihr JobRad® naht. Wie es jetzt in Sachen Kauf­angebot, Übernahme oder Rückgabe weitergeht, erfahren Sie hier.

Rennradlerin steht im Wald und schaut auf JobRad

Leasingende: So geht es jetzt weiter

Das Beste zuerst: Sie müssen sich um nichts kümmern. Nähert sich nach 36 Monaten das Leasingende fürs JobRad®, informieren wir Sie automatisch über die nächsten Schritte. Dann können Sie sich in Ruhe entscheiden, ob Sie das JobRad® übernehmen möchten oder nicht.

Am Leasingende haben sie zwei Möglichkeiten:

Option 1: JobRad® übernehmen

Sie planen die Übernahme Ihres JobRads? Gerne! Wir beabsichtigen, allen JobRadler:innen nach Leasingende ein Kaufangebot zu unterbreiten. Die anfallende Versteuerung übernehmen wir.

Vertraglich zusichern dürfen wir das Kaufangebot fürs JobRad® leider nicht, da das die Gesetzgebung zum Dienstrad-Leasing verletzen würde.

Option 2: JobRad® zurückgeben

Sie möchten Ihr JobRad® zurückgeben? Kein Problem. Das Rad wird nach Vertragsende bei Ihnen abgeholt. Per Mail erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur JobRad®-Rückgabe, wenn der Zeitpunkt gekommen ist.

Bitte geben Sie das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an uns zurück. Die Abholung erfolgt unverpackt.

Rennradlerin fährt auf Straße Richtung Horizont

Folgeleasing: Bis zu 1.000 € Rabatt auf Ihr nächstes JobRad®

Geben Sie ihr bisheriges Rad zum Leasingende zurück und sichern Sie sich einen Gutscheincode für das nächste JobRad®. Details zur Rabattaktion erfahren Sie auf unserer Aktionsseite.

JobRad Beratung im Fachhandel
Aktionszeitraum 01.11. bis 28.02.

JobRad®-Kaufangebot: Welchen Wert hat das Rad am Ende?

Natürlich wollen Sie es genau wissen: Wie hoch fällt die Schlussrate fürs JobRad® am Leasingende aus? Den Übernahmepreis Ihres JobRads berechnen wir aktuell mit 18 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) – das dürfen wir aber gesetzlich nicht zusichern. Schätzen können Sie die Schlussrate fürs JobRad® bequem mit unserem JobRad®-Rechner.

Aufgepasst: Häufige Denkfehler beim Über­nahmepreis

Am Ende spare ich ja gar nichts?

Sie rechnen „Übernahmepreis = Originalpreis minus gezahlte Leasingraten“ – und am Ende kommt keine Ersparnis raus? Richtig! Denn die wichtigste Ersparnis beim Dienstrad-Leasing zeigt sich auf Ihrer Gehaltsabrechnung. JobRadeln wird steuerlich gefördert: Sie zahlen die Rate nämlich vom Bruttogehalt und zahlen somit weniger Steuern auf Ihr Gehalt. Darum ist der JobRad®-Rechner das ideale Tool zur Berechnung Ihrer Ersparnis.

Übernahmepreis, Schlussrate oder Restwert?

Was denn nun? Dem Kind werden leider viele Namen gegeben. Fakt ist: Der Preis auf dem Kaufangebot zum Leasingende Ihres JobRads heißt offiziell „Über­nahmepreis“, viele JobRadler:innen nennen ihn auch „JobRad®-Schlussrate“. Das Wort „Restwert“ taucht ggf. in Ihrem Vertrag auf – das ist jedoch ein anderer Wert, der mit dem Übernahmepreis nichts zu tun hat. Es handelt sich um eine rein rechnerische Größe, die unter anderem bei einer vorzeitigen Vertrags­auflösung zum Einsatz kommt.

Ein herrenloses Damenfahrrad

Fragen zum Leasingende

Kann ich mein JobRad® auslösen oder kündigen bevor der Vertrag ausläuft?

Prinzipiell gilt: Ein Dienstrad lohnt sich am meisten, wenn das Leasing regulär 36 Monate läuft. Für Sonderfälle gibt es natürlich individuelle Lösungen. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre:n Arbeitgeber:in, diese:r entscheidet im Einzelfall.

Was passiert mit den JobRad®-Rückläufern nach Leasingende?

JobRäder®, die zurückgegeben werden, landen selbstverständlich nicht auf dem Müll. Wir speisen die Räder wieder auf den Markt ein. Daraufhin kann jeder im Handel die Leasing-Rückläufer von JobRad® kaufen – als ganz normales gebrauchtes Fahrrad.

Nach drei Jahren hat mein JobRad® ein paar Gebrauchsspuren. Ist das bei der Rückgabe ein Problem?

Nein. Normale Gebrauchsspuren (z. B. Kratzer im Lack durch Fahrradtaschen o. ä.) sind bei der Rückgabe kein Problem, da es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt.

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